1. Geltungsbereich und Allgemeines

 

1.1. Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin. Sie richten sich sowohl an Privatpersonen (Verbraucher) als auch an gewerbliche Kunden (Unternehmer).

1.2. Leistungsbeschreibung: Der konkrete Umfang der Leistungen sowie die Modalitäten der Erbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

1.3. Vorrang von Individualabsprachen: Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – die Bestätigung der Fotografin in Textform (z. B. Angebot oder E-Mail) maßgebend.

1.4. Fremde AGB: Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Fotografin in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.5. Businesskunden (B2B): Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Aufträge, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.



2. Honorar und Zahlungsbedingungen

2.1. Honorar: Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich gegenüber Privatpersonen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2. Terminreservierung & Anzahlung:

  • Für Hochzeiten/Events: Mit Vertragsschluss wird eine Terminreservierungsgebühr fällig. Erst mit Eingang dieser Anzahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht. Diese Gebühr deckt bereits erbrachte Vorab-Leistungen der Fotografin ab (z. B. Beratung, Terminplanung, Reservierungsaufwand).
  • Für Business-Kunden: Die Buchung erfolgt in der Regel durch Bestätigung des Angebots in Textform. Die Fotografin behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebot explizit aufgeführt ist.

2.3. Rechnungsstellung:

  • Für Privatkunden: Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Leistungserbringung oder nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  • Für Business-Kunden: Die Fotografin ist berechtigt, das Honorar unmittelbar nach der Fotoproduktion (Shooting-Tag) in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob die finale Bildauswahl durch den Kunden bereits erfolgt ist.

2.4. Nebenkosten: Reisekosten, Spesen, Studiomieten oder spezielle Requisiten (exklusive Standard-Equipment) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie im Angebot aufgeführt oder nachträglich vereinbart wurden.

2.5. Stornierung (Ausfallhonorar): Da Termine fest reserviert werden, wird bei einer Absage durch den Auftraggeber ein Ausfallhonorar fällig:

  • Kategorie A: Hochzeiten & Events
    • Die Terminreservierungsgebühr wird im Falle einer Absage nicht erstattet, da sie die bereits erbrachten Vorbereitungsleistungen (Beratung, Planung etc.) abdeckt.
    • Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
      • Absage 2 Monate bis 4 Wochen vor Termin: 50 % des restlichen Honorars.
      • Absage unter 4 Wochen vor Termin: 75 % des restlichen Honorars.
  • Kategorie B: Business- & Portrait-Shootings
    • Absage bis 24 Std. vor Termin: kostenfrei möglich (ggf. bereits angefallene Fremdkosten wie Studiomiete/Stylistin sind jedoch zu erstatten).
    • Absage unter 24 Std. vor Termin oder Nichterscheinen: 50 % des vereinbarten Stundenhonorars zzgl. Fremdkosten.

2.6. Ersatzauftrag: Sollte die Fotografin für den abgesagten Termin einen gleichwertigen Ersatzauftrag erhalten, wird das zusätzliche Ausfallhonorar entsprechend angerechnet. Die Terminreservierungsgebühr verbleibt in jedem Fall bei der Fotografin. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



3. Nutzungsrechte und Urheberrecht

3.1. Urheberrecht: Das Urheberrecht an den Lichtbildern steht nach dem Urheberrechtsgesetz ausschließlich der Fotografin zu.

3.2. Eigentumsvorbehalt & Zahlung: Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Eine Nutzung der Bilder vor der vollständigen Zahlung ist nicht gestattet.

3.3. Umfang der Nutzung (Zweckbindung): Die Fotografin räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den von ihr final bearbeiteten und zur Verfügung gestellten Bildern ein. Der Umfang richtet sich nach dem Vertragszweck:

  • Privatkunden: Nutzung für private, nicht-kommerzielle Zwecke (z. B. Abzüge, Social Media, Fotobücher).
  • Unternehmen & Selbstständige: Das Nutzungsrecht ist auf den im Angebot/Vertrag genannten Zweck und Umfang beschränkt (z. B. Nutzung nur auf der eigenen Website und Social Media).
  • Erweiterte Nutzung: Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. für große Werbekampagnen, Plakatwerbung, Nutzung durch Dritte/Partnerfirmen oder Verkauf an Magazine) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und einer zusätzlichen Honorierung.

3.4. Bildauswahl & Rohdaten: Es werden nur die von der Fotografin final bearbeiteten Bilder als vertragsgemäß geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Bildern oder Rohdaten (RAW) besteht nicht.

3.5. Bildbearbeitung & Veränderung: Die Bilder sind in der gelieferten Originalfassung zu verwenden. Jede nachträgliche Veränderung, Bearbeitung (z. B. durch Filter, KI-Tools oder Retusche durch Dritte) bedarf der Zustimmung der Fotografin. Ein für das jeweilige Medium notwendiger Zuschnitt (z. B. quadratisch für Instagram) ist gestattet.

3.6. Namensnennung: Die Fotografin hat Anspruch darauf, bei jeder Veröffentlichung als Urheberin genannt und verlinkt zu werden. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt die Nennung wie folgt:

  • Privat/Hochzeit: „Foto: Judith Stoop Photography“ (inkl. Verlinkung auf @judith.stoop bei Instagram).
  • Business: „Foto: Judith Stoop von STOOP&SPACES“ (inkl. Verlinkung auf @stoopandspaces bei Instagram).

3.7. Vertragsstrafe: Jede Nutzung, die nicht durch das Angebot oder diese AGB gedeckt ist (z. B. unbezahlte Nutzung, fehlende Namensnennung oder Nutzung für eine Kampagne ohne Erlaubnis), wird nach der jeweils aktuellen MFM-Honorarübersicht berechnet.



4. Leistungen der Fotografin & Gestaltungsfreiheit

4.1. Kostenvoranschläge & Zusatzleistungen: Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Ergeben sich während der Produktion Kostenerhöhungen oder werden zusätzliche Leistungen (z. B. Verlängerungsstunden vor Ort) mündlich oder in Textform beauftragt, so werden diese auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes bzw. Angebots zusätzlich berechnet.

4.2. Künstlerischer Spielraum & Stil: Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt. Die Fotografin genießt künstlerische Gestaltungsfreiheit. Dies beinhaltet ausdrücklich die Entscheidung, welche Bilder in Farbe und welche in Schwarz-Weiß bearbeitet und ausgeliefert werden. Reklamationen hinsichtlich des Stils oder der künstlerisch-technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Eine nachträgliche Änderung der Bearbeitung durch die Fotografin ist nicht geschuldet.

4.3. Mitwirkungspflicht & Styling: Unzufriedenheit mit der Kleiderwahl, dem Styling oder dem Setting des Auftraggebers stellt keinen Mangel dar. Dies gilt auch für wetterbedingte Umstände bei Outdoor-Shootings oder farbliche Abweichungen, die durch die Kleiderwahl des Kunden entstehen.

4.4. Basisbearbeitung vs. Retusche: Die Leistungen umfassen eine Basisbearbeitung (Optimierung von Licht, Farbe, Kontrast und Bildschnitt). Eine darüber hinausgehende, aufwendige Retusche (z. B. Entfernung von Gegenständen, digitale Hautglättung, Bearbeitung von Hintergründen) ist im Grundhonorar nicht enthalten und muss gesondert vergütet werden.

4.5. Bildauswahl:

  • Privatkunden: Die Auswahl der Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin. Das Sichten und Kuratieren der Aufnahmen ist wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Leistung.
  • Unternehmen & Selbstständige: Sofern vereinbart, stellt die Fotografin eine Online-Galerie zur Motivauswahl zur Verfügung. Die Verzögerung der Auswahl durch den Auftraggeber verschiebt nicht die Fälligkeit der Rechnung (siehe Punkt 2.3).

4.6. Bildformat & Rohdaten: Es werden nur final bearbeitete Bilder in einem gängigen Format (i. d. R. JPEG) geliefert. Die Herausgabe von unbearbeiteten Bildern oder Rohdaten (RAW) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.7. Archivierung & Gefahrübergang: Mit Übergabe der finalen Bilddateien (z. B. Bereitstellung des Download-Links) geht das Risiko für den Verlust oder Untergang der Daten auf den Auftraggeber über. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten dauerhaft zu archivieren.

4.8. Fotoauswahl bei Events: Bei der Begleitung von Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) liegt die Auswahl der aufzunehmenden Personen und Motive im künstlerischen Ermessen der Fotografin, sofern keine Liste mit Pflichtmotiven vorab vereinbart wurde.



5. Höhere Gewalt, Krankheit und Terminverschiebung

5.1. Leistungshindernisse & Höhere Gewalt: Ist die Durchführung des Auftrags aufgrund von Umständen, die weder von der Fotografin noch vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. schwere Krankheit, Unfall, unverschuldete Panne, behördliche Anordnungen), nicht möglich, entfällt das restliche Ausfallhonorar. Die Terminreservierungsgebühr verbleibt jedoch bei der Fotografin, da sie die bereits erbrachten Vorab-Leistungen (Beratung, Planung etc.) abdeckt. Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.

5.2. Wetterbedingungen: 

  • Bei Hochzeiten/Events: Das Wetterrisiko liegt beim Auftraggeber. Eine Verschiebung wegen schlechten Wetters ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist jedoch zum Schutz ihrer Technik berechtigt, Außenaufnahmen bei extremen Bedingungen (z. B. Starkregen, Sturm) abzulehnen oder in eine geeignete Indoor-Location zu verlegen.
  • Bei Portrait- und Businessterminen: Bei Außenaufnahmen können die Parteien bei unpassendem Wetter (Regen) einvernehmlich einen Ersatztermin vereinbaren.

5.3. Rücktritt bei Verschiebung: Kann bei einer einvernehmlichen Verschiebung (gemäß 5.1 oder 5.2) innerhalb von 6 Monaten kein Ersatztermin gefunden werden, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits verauslagte Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.4. Ausfall der Fotografin: Bei einem Ausfall der Fotografin (z. B. Krankheit, Unfall, unverschuldete Panne) bemüht sich diese – ohne rechtliche Verpflichtung – um einen qualifizierten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen oder die Übernahme etwaiger Mehrkosten besteht nicht. Bereits geleistete Beträge (inkl. Anzahlung) werden im Falle eines ersatzlosen Ausfalls durch die Fotografin vollständig erstattet.

5.5. Einseitige Verschiebung durch den Kunden: Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung aus persönlichen Gründen (ohne Vorliegen höherer Gewalt), gilt dies als Stornierung des ursprünglichen Termins und Neubuchung. Hier greift die Regelung zum Ausfallhonorar (siehe Ziffer 2.5).




6. Eigenwerbung und Referenznutzung

6.1. Referenzrecht: Die Fotografin ist berechtigt, eine Auswahl der entstandenen Bild- und Videoaufnahmen zur Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Portfolios, Reels) zu nutzen.

6.2. Business-Kunden (Unternehmen & Selbstständige): Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Fotografin den Auftraggeber als Referenz nennen und das entstandene Bild- und Videomaterial zu diesem Zweck nutzen.

6.3. Widerspruch & Geheimhaltung (NDA):

  • Möchte der Auftraggeber eine Veröffentlichung der Aufnahmen ausschließen, muss dies der Fotografin spätestens bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden.
  • Die Fotografin behält sich vor, für den Ausschluss der Referenznutzung und die damit verbundene Exklusivität (Geheimhaltungsvereinbarung / NDA) eine Gebühr zu erheben, sofern im Angebot kein abweichender Preis vereinbart wurde.

6.4. Verantwortung für Gäste (Events/Hochzeiten):

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Gäste darüber zu informieren, dass fotografiert und gefilmt wird und die Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung der Fotografin genutzt werden können.
  • Der Auftraggeber stellt die Fotografin von Ansprüchen Dritter (Gäste) frei, die aus der Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder Wort resultieren, sofern der Auftraggeber seine Informationspflicht versäumt hat.

 


7. Haftung und Verantwortlichkeit

7.1. Haftungsbeschränkung: Die Fotografin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn oder Kosten für die Wiederholung einer Feier) ist die Haftung ausgeschlossen.

7.2. Überlassene Gegenstände: Für Gegenstände, die der Fotografin zur Aufnahme überlassen werden (z. B. Produkte, Requisiten), wird größtmögliche Sorgfalt walten gelassen. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, diese gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung selbst zu versichern.

7.3. Rechte Dritter (Personen & Objekte): * Die Fotografin übernimmt keine Prüfung der Rechte abgebildeter Personen oder Objekte (z. B. Kunstwerke, geschützte Gebäude, Logos), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Aufnahmen relevanten Drittrechte geklärt sind und die Fotografin die Aufnahmen auch für ihre Eigenwerbung nutzen darf.
  • Der Auftraggeber stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

7.4. Mängelrügen & Abnahme: Erstellte Bild- und Videoaufnahmen gelten als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Materials (z. B. Bereitstellung des Download-Links) schriftlich (Textform reicht) Mängel rügt. Künstlerische Aspekte (Stil, Bildauffassung), die unter die Gestaltungsfreiheit fallen, gelten nicht als Mangel.

7.5. Abnahme durch Nutzung: Die Abnahme der Aufnahmen gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber das Material nutzt (z.B. Veröffentlichung auf Social Media, Druck von Einladungen), spätestens jedoch nach Ablauf der in 7.4 genannten Frist.

7.6. Technik & Datenverlust: Für unverschuldeten Materialausfall (z. B. Defekt der Kamera, Speichermedien oder Hardware) haftet die Fotografin nicht. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung maximal auf die Rückerstattung bereits geleisteter Honorarzahlungen für den betroffenen Teil.

7.7. Höhere Gewalt: Die Fotografin haftet nicht für Leistungshindernisse durch höhere Gewalt (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, unverschuldete Panne, Streik bei Transportmitteln). In diesen Fällen gelten die Regelungen aus Ziffer 5.


8. Widerrufsrecht für Verbraucher


Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher und wurde der Vertrag per Fernabsatz (z. B. E-Mail, Telefon, Website) geschlossen, steht diesem ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Details hierzu sowie das Muster-Widerrufsformular sind im Anhang als Widerrufsbelehrung zu entnehmen, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Textform: Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

9.3. Gerichtsstand: Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (Business-Kunden), ist der Geschäftssitz der Fotografin (München) Erfüllungsort und Gerichtsstand.

9.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.