§ 1 Anwendungsbereich



(1) Frau Judith Stoop, geschäftlich handelnd unter Judith Stoop Photography, Eisnergutbogen 48, 80639 München, Deutschland (im Folgenden „JSP“) ist als Medienunternehmen im Bereich Fotografie, Bild(nach)bearbeitung, Grafik und Film (nachfolgend zusammenfassend „Mediendienstleistungen“ genannt) tätig.
(2) Die Leistungen von JSP richten sich ausschließlich nach nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden (wie bspw. Allgemeinen Einkaufsbedingungen) wird widersprochen.


§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt


(1) Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Werbematerialien von JSP stellen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – noch keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden ein solches abzugeben dar. Der Kunde gibt durch Gegenzeichnung und Übergabe bzw. Übersendung des Auftragsformulars an JSP ein verbindliches Angebot gegenüber JSP zum Abschluss eines Vertrages ab. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn JSP das Angebot des Kunden ausdrücklich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Vereinbarung von Terminen für das Shooting) annimmt.
(2) Produktbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, Leistungsbeschreibungen, keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der JSP. Mitarbeiter von JSP sind zur Erklärung von Garantien nicht bevollmächtigt.
(3) JSP erbringt die Mediendienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, wie sie insbesondere aus einem vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular, einem Leistungsschein und/oder sonstigen konkreten Vereinbarungen in mindestens Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) bei Vertragsschluss hervorgehen. Im Falle der Aufnahme von Veranstaltungen wie bspw. Hochzeiten liegt – so nicht die Aufnahme konkreter Personen im Vorfeld ausdrücklich vereinbart ist – die Auswahl der aufzunehmenden Personen im billigen Ermessen von JSP, wobei die Aufnahme des Brautpaares stets auch ohne ausdrückliche Benennung in der Leistungsbeschreibung als vereinbart gilt. Zusatzleistungen wie zusätzliche Kopien, sowie die Einholung von Rechten an der Musik (z.B. Gema- und Verlagsgebühren im Rahmen der Filmherstellung) bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall. Die Rechteeinholung für etwaige vorbestehende Werke obliegt dem Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. JSP wird den Kunden auf etwaige durch den Kunden zu erbringende Beistellungen in Form der Rechteeinholung für Filmmusik oder sonstige vorbestehende Werke hinweisen. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf Überlassung von Speicherkarten, Vorlagen oder sonstiger Ausgangsprodukte wie beispielsweise Rohfilmdaten oder RAW- Format-Bilder.
(4) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss muss JSP nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von JSP zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Belange des Kunden kann JSP dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Stunden- und Tagessätze von JSP. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit JSP in Textform darauf hingewiesen hat.
(5) Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Teillieferungen (z.B. Lieferung der ersten Teile einer Bilderserie) möglich, so ist JSP grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.


§ 3a Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) und Muster-Widerrufsformular


Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (vgl. § 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312 c BGB) geschlossenen und bestellen Sie unsere Leistungen als Verbraucher (§ 13 BGB), so gilt zu Ihren Gunsten das Folgende:


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
1. im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder im Falle eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses;
2. im Falle eines Kaufvertrags über eine einzelne Ware, die in einer einzelnen Lieferung versandt werden kann, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
3. im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
4. im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat und
5. im Falle eines Kaufvertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Judith Stoop, Eisnergutbogen 48, 80639 München, Deutschland, E-Mail: mail@judithstoop.com Telefon: +49 (0) 176 965 818 74) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie im Falle eines Dienstleistungsvertrages verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und
2. Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

§ 3b Ausschluss des Widerrufsrechts


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
3. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.


§ 3 c Muster-Widerrufsformular


Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 
An Judith Stoop, Eisnergutbogen 48, 80639 München, Deutschland, E-Mail: mail@judithstoop.com)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum


(*) Unzutreffendes streichen.


§ 4 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden, Beistellungen, Ansprechpartner für JSP, Versicherungen


(1) Der Kunde unterstützt die Arbeiten von JSP in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde, soweit er zur Erreichung des Vertragszwecks zur Beistellung von Informationen, Daten und/oder Rohmaterialien (z.B. eigene ältere Fotografien von Großeltern oder Kindheitsbilder zur Nachbearbeitung für ein Hochzeitsalbum) verpflichtet ist, JSP sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie etwaig beizustellendes Text-, Bild- und Tonmaterial in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist JSP zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht nach Absatz 1 entstehenden Schadens verpflichtet. Ein Zeitplan wird erforderlichenfalls angepasst. JSP wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – dann eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche nach vorstehendem Satz entbehrlich ist, darf JSP vom Vertrag zurücktreten und neben Schadensersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistungen entspricht.
(3) Der Kunde ist informiert, dass die an JSP im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen und/oder Daten seitens JSP nicht gesondert versichert sind. Es obliegt daher dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der an JSP übergebenen Sachen und Daten Sorge zu tragen.


§ 5 Nebenpflichten wie Verhaltens- und Rücksichtnahmepflichten des Kunden


(1) Dem Kunde ist untersagt, Leistungen von JSP rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen. Er ist verpflichtet, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie etwaige Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein:
1. Der Kunde stellt sicher, dass die durch ihn an JSP übergebene Daten und Inhalte nicht gegen Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte verstoßen. Der Kunde unterlässt die Übermittlung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
2. Der Kunde gewährleistet im Falle des Einsatzes seiner Vorlagen, Grafiken, Skripten und Programme auf dem Computersystem von JSP, dass diese nicht mit Mängeln (z.B. Viren) behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch JSP zu stören oder vereiteln. Dies gilt auch für Leistungen von JSP gegenüber Dritten.
3. Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
(2) Stellt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, welche mit Rechten Dritter belastet sein können, so gewährleistet er gegenüber JSP, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben.
(3) Im Fall eines Pflichtverstoßes des Kunden gemäß Absatz 1 oder 2 ist JSP neben sonstiger gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Wahl von JSP gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend aus dem Auftragsumfang herauszunehmen (bspw. beigestellte Inhalte trotz Anweisung des Kunden nicht in ein zu erstellendes Buch/Collage zu integrieren).


§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte


(1) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von JSP Inhalte beistellt oder übermittelt, welche in das Projekt integriert werden sollen und an denen dem Kunden Urheberrechte oder sonstige Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte zustehen, ist JSP für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die JSP durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
(2) Die von JSP bereitgestellten Daten und Inhalte (insbesondere Filme, Fotografien oder Grafiken) unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Urheber ist (und bleibt) die Fotografin Frau Judith Stoop persönlich. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein von JSP im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen und/oder weiterzuverbreiten, gleich ob in originärer oder umgestalteter Form (vgl. auch § 23 UrhG).
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt JSP im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an dem im Rahmen der Mediendienstleistung geschaffenen Werk ein. Es ist dem Kunden hiernach gestattet, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z.B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt. Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung von JSP ausgeschlossen.
(4) Im Falle jeglicher Verwertung durch den Kunden ist auf Judith Stoop als Fotografin hinzuweisen (Fotografin: Judith Stoop), vgl. § 13 UrhG. Der Kunde darf zudem etwaige von Judith Stoop selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung von JSP nicht ändern oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle einer zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von Werken in zumutbarem Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft von Judith Stoop. Im Falle jeder öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) i.S.d. Absatz 1 Satz 1 (bspw. im eigenen nicht gewerblichen Facebook-Account) ist die Rechteeinräumung aufschiebend dahingehend bedingt, dass nicht nur Frau Judith Stoop als Urheberin benannt, sondern auch ihre Internetseite oder Facebookpage verlinkt wird.
(5) Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch den Kunden und/oder des Eigentums an Waren (z.B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
(6) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Files.


§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse


(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen mindestens der Vereinbarung in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail).
(2) Ist für die Leistungserbringung seitens JSP die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch JSP.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden oder
b) unzureichenden Beistellungen des Kunden
verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
(4) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientierten, ihre Gültigkeit.
§ 8 Vergütungsanpassung bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfangs
(1) Einigen sich die Parteien auf nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, so hat JSP das Recht zur Vergütungsanpassung. Die Anpassung der Vergütung orientiert sich an der kalkulatorischen Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungsregelung.
(2) Die Parteien können unbeschadet des Rechts der JSP nach Absatz 1 bereits bei Einigung über die Durchführung einer nachträglichen Änderung des Leistungsumfangs sowie die Auswirkungen auf die Vergütungshöhe und die vereinbarten Fristen regeln.


§ 9 Preise, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten


(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Es gelten im Rahmen von Fotoaufnahmen (z.B. Hochzeitsfotografie), soweit nicht anders vereinbart, folgende Fälligkeiten als vereinbart:
50% nach Auftragserteilung,
30% binnen 14 Kalendertagen nach dem ersten vereinbarten Fototermin und
20% nach Abnahme der Mediendienstleistungen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind (Teil-)Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn JSP über den Betrag verfügen kann.
(4) Unsere Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise, d.h. inklusive Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.


§ 10 Abnahme


(1) Die Vertragsmäßigkeit der von JSP erstellten Mediendienstleistung (z.B. Bilderserie) wird durch deren Abnahme bestätigt.
(2) Das Abnahmeverfahren beginnt nach der Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch JSP.
(3) Die Abnahme gilt auch ohne förmliche Abnahme als erfolgt, wenn
a) der Kunde das Werk in Gebrauch genommen oder an Dritte, auch sofern dadurch gegen Lizenzbedingungen verstoßen wurde, weitergegeben bzw. hieran Unterlizenzen eingeräumt hat,
b) der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen nach Prüfung gemäß § 11 keine Abweichungen gerügt hat, welche die Abnahme hindern können oder
c) der Kunde solche Mängel innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch JSP nicht gerügt hat.
(5) Der Kunde ist zu Teilabnahmen nur verpflichtet, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Teilabnahmen können insbesondere für Leistungsteile vereinbart werden, die für den Kunden separat nutzbar sind. Das etwaige Zusammenspiel teilabgenommener Teile mit später abzunehmenden Teilen wird im Rahmen einer Schlussabnahme geprüft.


§ 11 Prüfung durch den Kunden


(1) Voraussetzung jeder (Teil-) Abnahme ist eine erfolgreiche Prüfung der Mediendienstleistungen (nachfolgend auch „das Werk“) durch den Kunden. Die vorausgesetzte Beschaffenheit der Mediendienstleistungen bestimmt sich mangels anderweitiger Vereinbarung im Einzelfall in künstlerischer Hinsicht aus dem Querschnitt des Schaffens von Judith Stoop, welches bei Auftragserteilung auf deren Website www.JudithStoop.com eingesehen werden kann. JSP lädt hierzu zu einer Präsentation oder stellt dazu dem Kunden eine Testversion des Werks bzw. des Werkteils zur Verfügung (z.B. die Fotoserie in einem passwortgeschützten Bereich auf der eigenen Website). Die Nutzung des Werkes im Rahmen der Prüfung gilt nicht als Abnahme. Etwaige die Abnahme hindernde Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll in mindestens Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) erfasst. Etwaig protokollierte Mängel werden durch JSP kurzfristig behoben. Die überarbeitete Fassung wird vom Kunden in einer weiteren Präsentation oder an Hand einer weiteren Testversion abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von JSP etwaige an ihn zur Prüfung überlassene Kopien des Werkes zurück zu geben.
(2) Die Organisation der Prüfung gemäß Abs. 1 obliegt dem Kunden. JSP unterstützt den Kunden bei der Testdurchführung, soweit erforderlich.
(3) Die Prüfung ist spätestens beendet, wenn der Kunde auch innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach erneuter Präsentation oder Lieferung der aktuellen Testversion keine die Abnahme hindernden Mängel gerügt hat.


§ 12 Haftung von JSP


(1) JSP leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und aus einer etwaigen Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet JSP gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich JSP mit der Leistung in Verzug, so haftet JSP auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
d) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
(3) Soweit die Haftung von JSP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung etwaiger Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von JSP.
(4) Die vorstehenden Absätze des § 12 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


§ 13 Kündigungsrecht des Kunden vor Vollendung des Werkes


Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes unter Abbedingung des § 649 BGB den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Im Übrigen gilt § 649 BGB.


§ 14 Datenschutz


Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von JSP ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.


§ 15 Anwendbares Recht, Hinweis auf Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform:


(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) so bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2) Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online- Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.


Stand: Januar 2017